Bei uns können sich alle Unternehmen aus den Branchen Handel, Dienstleistung und Informatik anschliessen. Anschlüsse sind ab einer zu versichernden Person bereits möglich. Zu unseren Kunden zählen Klein- und Mittelbetriebe mit bis zu 150 Angestellten. Eine Anschlussliste nach Branchen finden Sie in diesem Register.
Wählen Sie zwischen vier verschiedenen Plänen und einem KADERplan. Zusätzlich zwischen verschiedenen Beitrags-aufteilungen und Koordinationsabzügen.
Dies alles ohne weitere Verwaltungskosten.
Die verschiedenen Versicherungspläne finden Sie in diesem Register.
Es werden keine Kosten für die Verwaltung oder den Sicherheitsfonds in Rechnung gestellt.
Eintritte, Mutationen, Kündigungen, auch solche welche nachträglich eingehen, werden nicht in Rechnung gestellt.
Kostenpflichtige Aufwen-dungen bestehen beim Beitragsinkasso infolge Betreibung und bei
Auflösung des Anschlussver-trages infolge Wechsel der Pensionskasse
Unsere Verwaltung ist unkompliziert, kundennah, effizient organisiert und bietet eine fachkompetente und persönliche Betreuung. Sie kennt die Ansprüche betreffend Verwaltungsaufwand für Klein- und Mittelbetriebe und Mutationen können auch telefonisch oder per Mail erfolgen. Die Beiträge werden monatlich in Rechnung gestellt, was Ihre Liquiditätsplanung erleichtert.
Stirbt eine versicherte Person, ein Rentner oder eine Rentnerin, so wird ein mögliches Todesfallkapital ausbezahlt. Dieses entspricht dem Altersguthaben im Zeitpunkt des Todes bzw. der Pensionierung, abzüglich der nach Grundlagen der Pensionskasse berechneten Hinterlassenen Leistungen und den bereits bezogenen Leistungen. Somit wird bei Tod, eines alleinstehenden Altersrentners kurz nach Pensionierung, ein Todesfallkapital an die Kinder, Geschwister oder Eltern ausbezahlt.
Unter den gleichen Voraussetzungen wie Ehegatten, haben die bezeichneten Lebenspartner verschiedenen oder gleichen Geschlechts, ein Anspruch auf eine Lebenspartnerrente.
Allen Mitarbeitern der angeschlossenen Firmen bieten wir bei Krankheit und Unfall ein kostenloses Case Management.
Es bestehen dieselben Sicherheiten wie bei allen Pensionskassen, Sammel- und Gemeinschaftsstiftung in der Schweiz
. BVG- und Stiftungsaufsicht
des Kantons Zürich (BVS)
. Revision
(PricewaterhouseCoopers
AG)
. Experte für berufliche
Vorsorge (Libera AG)
. Anlageexperte
(Aquila & Co. AG)
. Sicherheitsfonds